Neue KV Datenbank 3.0.342

In dieser Datenbankversion haben wir Änderungen/Aktualisierungen zu folgenden Versicherern/Tarifen aufgenommen:


Hallesche – VV Beihilfe

Änderung der Kombis wg. Änderung der Beihilfeverordnung Bayern, 10.2021 (M.- + L.kosten ZE zu 60% beihilfefähig)

Beamte/Anwärter sind nach (SBB) BEb versicherbar

Informationen erst jetzt vom VR erhalten.


Hallesche – VV (Unisex, Bestand und Neugeschäft)

Bedingungsänderungen/Leistungsverbesserungen (zum 01.01.2022)

DiGA ** (CAZ, KS, MAS, NK, PRIMO, PRIMO B)

Kryokonservierung (CAZ, KS, MAS, NK)


** Änderungen sollen auch für Tarife der Bisexwelt gelten; keine Einpflege, da wir keine aktualisierten Bedingungen bekommen


Hallesche – Krankentagegeld

Änderung der Versicherungsfähigkeit für Arbeitnehmer:

KT, MKT nur noch im Rahmen einer KV Voll abschließbar/versicherbar


Gothaer – MediStart 1, MediVita (zum 01.01.2022)

Erweiterung Heilmittel(verzeichnis):

Erhöhung erstattungsfähiger Rechnungsbeträge

Integration neuer Behandlungsmethoden (wie Ernährungstherapie)


Änderungen gelten auch für die Bisexwelt.

Es wurde nur Teil III der AVB angepasst.


SDK – VV 

Assistenzärzte/Ärzte in Weiterbildung in den rabattierten Arzttarifen versicherbar:

AM10.-AM33., S1.

Versicherer hat 2020 entschieden, dass diese Berufsgruppe keine Ausbildungs(-/Studenten)tarife abschließen kann (Info erst jetzt auf Nachfrage erhalten); Kombis entsprechend geändert.

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Wir danken Euch für Eure Mithilfe!

Oliver Fink & André Frintrop
Geschäftsführer

KV neue Leistungsfragen / Tarifupdates

betrifft alle VR – Unisex VV (verkaufsoffene Tarife)

 

Leistungsfragen „Heilmittel“ überarbeitet:

 Ab sofort auf den 1. Blick erkennbar, welche

- Bereiche versichert sind (s. Definition Heilmittel-Katalog)

- Begrenzung der Tarif vorsieht (tarifliches PLVZ/Anlehnung an Beihilfe ODER ortsübliche/in Deutschland übliche Preise, Erstattung in angemessener Höhe/gem. GOÄ)

 

Hinweis: Bisex- und geschlossene Unisextarife folgen zu einem späteren Zeitpunkt.

 

GKV-Tarif

- SB-Höhe angepasst (Leistungsfrage „SB max. … € p.a. (Erwachsene)“):

BBG wurde 2021 auf 58.050 EUR angehoben -> neue SB (2%-Regelung): 1.161 EUR

 

Änderung der Bundesbeihilfeverordnung: Material- und Laborkosten bei Zahnersatz sind ab 01.01.2021 zu 60% beihilfefähig (bisher 40%)

 

Änderung der Kombinationsmöglichkeiten Grundtarif mit Beihilfeergänzungstarif:

- AXA - Beihilfeberechtigte des Bundes und der BL Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt: versicherbar nach BN1/1 xx-U(A) bzw. BN3/1 xx-U(A)

- SIGNAL - Beihilfeberechtigte des Bundes: versicherbar nach (R-)KOMFORT-B-E1 bzw. (R-)EXKLUSIV-B-E1

  (VR prüft zzt., ob auch Beihilfeberechtigte der BL Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt …-B-E1 abschließen können/dürfen)

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